AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Anwendbarkeit
Vermieterin ist Simone Tarelli & Beat Hugenschmidt in Birsfelden (nachfolgend Vermieter genannt). Mieterin ist die im Mietvertrag eingesetzte Person (natürlich oder juristisch), welche eine Anlage oder Artikel der Vermieterin mietet.
Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.
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Vertrag
Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
Der Umfang und der Inhalt des Mietvertrages werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind unverbindlich und müssen schriftlich bestätigt werden.
Übergabe, Lieferung und Rückgabe
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Das gemietete Material bleibt jederzeit mit allen Bestandteilen uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
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Der Vermieter verpflichtet sich bestelltes Material in benutzbarer Qualität zu liefern. Er ist berechtigt, bestelltes Mietmaterial durch gleichwertiges oder besseres Miet-Material zu ersetzen, falls er aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
Der Mieter muss das bestellte Mietmaterial zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter abholen. Und am Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit beim Vermieter wieder anzuliefern. Eine Lieferung und oder Abholung ist vom Vermieter nur geschuldet, wenn beide Parteien dies auch ausdrücklich vereinbaren.
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Die Mietobjekte dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte übergeben oder vermietet werden.
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Erfolgt die Abholung des Mietmaterials nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder gar nicht, bleibt die Miete in jedem Fall geschuldet (ausser wie in Rubrik Beendigung des Mietvertrags beschriebene Fälle).
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Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut bei Übergabe auf sichtbare Mängel zu prüfen und sofern sich ein Mangel zeigt, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Es stehen dem Mieter bei etwelchen Mängeln keine Schadensersatzansprüche die höher als die Mietsumme sind.
Bei Rückgabe hat der Mieter das Mietgut im Zustand, in welchem es sich zum Zeitpunkt der Übergabe befand, sowie vollständig gereinigt und trocken an den Vermieter zurückzugeben. Bei Verstoss gegen diese Pflichten ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet.
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Der Rückversand des Mietmaterials hat am nächsten Tag bis 12.00 Uhr zu erfolgen. Ist eine Abholung vereinbart, muss die Ware ab 08.00 Uhr des Folgetags verladebereit und zugänglich sein.
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Wird das Mietmaterial nicht rechtzeitig zurückgesandt oder kann nicht abgeholt werden, sind für diese Zeit Mietzahlungen fällig.
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Mietpreise
Der Mietpreis ist im Mietvertrag und der Auftragsbestätigung definiert. Die Preise beinhalten keine MwSt., da der Vermieter nicht MwSt.-pflichtig ist. Transportkosten, Betreuungskosten oder sonstige zusätzliche Leistungen jeder Art werden ebenfalls im Mietvertrag geregelt. Die Kosten sind vor Mietantritt fällig. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages / Offerte durch den Mieter gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich für beide Parteien.
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Kann der Mietgegenstand aufgrund äusserer Umstände wie Regen, Unwetter und dergleichen nicht oder nur teilweise genutzt werden, übernimmt der Mieter keine Haftung und auch eine Mietpreisminderung wird ausgeschlossen.
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Stornierung durch den Vermieter
Sind die äusseren Bedingungen derart schlecht (Windböen, Hagel, etc.), kann der Vermieter kurzfristig kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Die Herausgabe des Mietobjektes an den Kunden, kann aus Sicherheitsgründen verweigert werde. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
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Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter
Erfolgt der Rücktritt 45 Tage vor Mietbeginn, ist eine Stornierung bis auf die Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 ohne weiter Kosten.
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In der Zeit von 44. – 30. Tag vor Mietbeginn, ist 30% der Vertragssumme geschuldet.
In der Zeit von 29. – 15. Tag vor Mietbeginn, ist 50% der Vertragssumme geschuldet.
In der Zeit von 14. – 10. Tag vor Mietbeginn, ist 75% der Vertragssumme geschuldet.
In der Zeit von 0. – 9. Tag vor Mietbeginn, ist 100% der Vertragssumme geschuldet.
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Betrieb der Mietobjekte
Im Lieferumfang der Objekte sind die benötigten Pumpen und Gebläse enthalten.
Der Mieter ist selbst für einen Stromanschluss 230V und Verlängerungskabel besorgt. Er verpflichtet sich die Richtlinien von Strom in Wassernähe zu befolgen.
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Die Mietobjekte dürfen nicht mit Schuhen, Gegenständen (Schlüssel, Handys, etc.) betreten werden.
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Tiere sind auf und in den Mietobjekten verboten.
Es darf auf den Mietobjekten weder gegessen noch getrunken werden.
Es darf in der Nähe der Mietobjekte nicht geraucht werden.
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Der Betrieb der Mietobjekte erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Versicherung ist Sache des Mieters. Wir empfehlen die Nutzer auf die Versicherungsbedingungen hinzuweisen.
Defekte werden von uns zu Lasten des Mieters behoben. Sind trotz allem einmal Mängel vorhanden, sind diese zu Dokumentieren und mit Fotos (Zeitangabe digital) zu melden.
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Rücksendung der Mietobjekte
Bei einer 1-Tages-Miete ist es wichtig, das Objekt gleichentags abzubauen, zu trocken und sicher und vor Nässe geschützt zu verwahren. Feucht zurückgesandte Objekte müssen von uns aufwändig zu Ihren Lasten getrocknet werden. Dies gilt auch bei groben Verschmutzungen.
Bei Mehrtagesmieten müssen die Objekte abgebaut werden und ebenfalls sicher verwahrt werden. Diebstahl und Schäden durch Vandalismus gehen zu Lasten des Mieters.
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Bewilligungen / Versicherung / Haftung
Sind allfällige Bewilligungen für die Aufstellung und/oder den Betrieb der Mietobjekte nötig, ist in jedem Falle der Mieter verantwortlich.
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Für die Versicherung von Personen- und Sachschäden ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.
Die Nutzung und der Betrieb der Mietobjekte erfolgen auf eigene Gefahr des Mieters. Die Haftung beschränkt sich auf die Dauer der Abholung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe am Domizil des Vermieters.
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Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Schäden aller Art ab.
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Aenderung der AGB
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit in Umfang und Wortlaut zu ändern.
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Birsfelden 10.06.23
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